Allgemeine Geschäftsbedingungen
VA-Karner Virtuelle Assistenz
Geschäftsführerin: Dominique Karner, MA
Fürstenrieder Str. 137
80686 München
Deutschland
Tel.: +49 74080505
E-Mail: kontakt@va-karner.de
Ust-ID.:
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte
der Dienstleistungsfirma BEST – Virtuelle Assistentin Saskia Teichert – nachstehend
Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber
genannt.
1.2 Falls einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser
AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen
vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,
individualvertraglichen Vereinbarungen (unterschriebenes Angebot). Ein Arbeitsvertrag
ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Der Dienstleister bietet dem Auftraggeber die Arbeitszeit/Arbeitsleistung eines
(virtuellen, nicht örtlich anwesenden) persönlichen Assistenten an.
Der Auftraggeber hat nach Vertragsannahme die Möglichkeit dem Dienstleister
einmalige oder regelmäßig wiederkehrende Aufgaben/Arbeitsaufträge zu übermitteln.
Der entsprechende Leistungsumfang bzw. die Aufgaben sind dem individuellen
Angebot zu entnehmen.
2.3 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister
selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.4 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
2.5 Der Dienstleister unterliegt gegenüber dem Auftraggeber keinem Weisungs- und
Direktionsrecht; er hat jedoch fachliche Vorgaben des Auftraggebers insoweit zu
beachten, als dies die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erfordert.
2.6 Der Dienstleister ist in der Wahl von Ort und Zeit seiner Tätigkeit für den
Auftraggeber frei.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Der Auftraggeber erhält die Möglichkeit das Dienstleistungsangebot mittels
Unterzeichnung eines vom Dienstleister ausgestellten Angebots zu beauftragen.
3.2 Das Leistungsangebot vom Dienstleister wird schriftlich an die ihm übermittelte E-Mail
Adresse des Auftraggebers gesendet (rechtlich = Angebot) und eindeutig als Solches
gekennzeichnet. Erst durch Zurücksenden des Angebots seitens des Auftraggebers mit
rechtskonformer Unterschrift (rechtlich = Annahme lt. §§ 145 ff. BGB) entsteht ein
rechtsgültiger Vertrag der Zusammenarbeit.
3.3 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im
schriftlichen Angebot beschrieben.
3.4 Der Dienstleister bindet sich nach Angebotsausstellung für 7 Tage an sein Angebot.
3.5 Der abgeschlossene Vertrag wird vom Dienstleister gespeichert.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von
4 Wochen zum Monatsende vereinbart.
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich.
Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor,
wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug
ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Zahlung nicht leistet.
wenn der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät
(Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert
aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Die Arbeitsaufträge können per E-Mail, telefonisch oder über mit dem Auftraggeber
vorab schriftlich vereinbarte Kommunikationswege übermittelt werden.
Der Auftraggeber hat dem Dienstleister bei Übermittlung eine Erklärung/Einweisung
für den Arbeitsauftrag, sowie eine Information über die gewünschte Ausführungsweise
des Arbeitsergebnisses zu geben.
5.3 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis
seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen
Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die
Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
5.4 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich
nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.5 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und
das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder
Räumlichkeiten verfügt, es sei denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
5.6 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei
der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen,
Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten
Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.7 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines
Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die
Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung
unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen.
Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung,
kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung
berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des
Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen
vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer
Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen
allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
5.8 Der Dienstleister ist nicht für den Inhalt der von ihm im Auftrag des Auftraggebers
erstellten Arbeiten verantwortlich. Die fachliche, sprachliche und inhaltliche Richtigkeit
der Arbeiten liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
6. Leistungsmängel
6.1 Leistungsmängel bei abgeschlossenen Arbeitsaufträgen sind innerhalb von 7 Tagen nach
Übermittlung an den Auftraggeber schriftlich (per E-Mail mit Angabe der Mängel)
einzureichen. An den übermittelten Arbeitsergebnissen dürfen seitens des
Auftraggebers keine Veränderungen vorgenommen worden sein.
6.2 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung oder
eigenständigen Minderung vereinbarter Zahlungen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Angebot aufgeführten
Festpreis oder Stundenlohn monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Angebot
eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
7.2 Die Abrechnung des Zeitaufwandes erfolgt im 15-Minuten-Takt (0,25 Stunden).
Das bedeutet, dass für jede angefangene 15 Minuten der Dienstleister jeweils ein Viertel
des Stundensatzes an den Auftraggeber berechnen wird (Beispiel: bei 17 Arbeitsminuten
wird auf 30 Minuten aufgerundet). Angefangene Aufgaben werden mit mindestens 15
Minuten abgerechnet.
7.3 Der Dienstleister hat für eine lückenlose und nachvollziehbare Aufzeichnung der für
den Auftraggeber erbrachten Arbeitszeit zu sorgen.
7.4 Arbeitspausen werden dem Auftraggeber nicht berechnet.
7.5 Der Dienstleister fällt unter die Kleinunternehmerregel im Sinne von § 19 Abs. 1 UstG
und wird deshalb keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen.
7.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug innerhalb von 7 Kalendertagen zahlbar. Ist der
Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum
eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die
Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden
Basiszinssatz.
7.7 Bei Vertragsdauer ohne bestimmtes Ende hat der Dienstleister das Recht, eine
Anpassung der Vergütung geltend zu machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit
dem Dienstleister hierüber in Verhandlungen zu treten.
8. Elektronische Rechnungslegung
8.1 Der Dienstleister ist dazu berechtigt dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer
Form (per E-Mail) zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von
Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen in elektronischer Form
ausdrücklich einverstanden.
9. Verschwiegenheitspflicht
9.1 Der Dienstleister verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt
werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers Verschwiegenheit
zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrags.
10. Herausgabe von Unterlagen
10.1 Alle Unterlagen, die dem Dienstleister im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den
Auftraggeber übergeben werden, wird er nach Beendigung der Zusammenarbeit
unverzüglich zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.
11. Datenschutz
11.1 Es ist dem Dienstleister gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) untersagt,
geschützte personenbezogene Daten unbefugt für einen anderen als den zur jeweiligen
rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben,
zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
11.2 Sofern sich der Dienstleister bei der Erfüllung seiner Aufträge eines Dritten bedient,
ist er dafür verantwortlich, den Dritten sinngemäß auf das Datengeheimnis zu
verpflichten.
12. Haftung
12.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt
verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister
ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von
Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
12.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben
der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen
vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der
Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
13. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem
anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten
aus diesem Vertrag mein Geschäftssitz